H. Axel Steiger

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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Familienrecht

geb. 1955

Studium der Rechtswissenschaften in Köln

Nach dem 2. jur. Staatsexamen Zulassung als Rechtsanwalt und Tätigkeit bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften auf den Gebieten HUK, Innenrevision und Kreditversicherung

1994 Eintritt in die Sozietät Dettmeier | Rechtsanwälte


Dozent für Verkehrs- und Versicherungsrecht für verschiedene Seminare

- seit 1988 Lehrbeauftragter des Berufsbildungswerkes
der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
- stellvertretendes Mitglied des Prüfungsausschusses der
IHK Aachen, Bereich Versicherungsfachwirt
- Mitglied des Bundesprüfungserstellungsausschusses
des DIHT / Bereich Kraftfahrtversicherung

- verschiedene Publikationen:

Neue Regelung schadenersatzrechtlicher Vorschriften im DAR 2002, 377 ff.;
Ende der Diskussion über die Harmlosigkeitsgrenze in DAR 2002;

 

RA Steiger

 

 

Versicherungsrecht, Sozialversicherungsrecht , Familienrecht